Mitteilungen - Städtebau und Wohnungswesen
StGB NRW-Mitteilung 499/2000 vom 05.09.2000
Wiederholung des Seminars zum neuen Vergaberecht
Die Dienstleistungs GmbH des Städte- und Gemeindebunds NRW GmbH hat in Zusammenarbeit mit der Dienstleistungs GmbH des Deutschen Städte- und Gemeindebundes zwei Fachseminare zum neuen öffentlichen Vergaberecht für den 28. Juni 2000 und 15. August 2000 ausgeschrieben.
Die Meldungen für diese beiden Seminare waren so zahlreich, daß bei weitem nicht alle Interessenten teilnehmen können. Aus diesem Grund haben wir uns entschlossen, das Seminar zu wiederholen, und zwar am
Dienstag, 07. November 2000, in Velbert.
Das Seminar dauert von 10.00 Uhr bis ca. 16.30 Uhr.
Das neue öffentliche Vergaberecht ist am 01. Januar 1999, also vor etwa 1 ½ Jahren in Kraft getreten. Ein besonderer Schwerpunkt des Fachseminars sind die Erfahrungen mit dem neuen Recht, unter Berücksichtigung der seither getroffenen Entscheidungen der Vergabekammern und der Gerichte.
Die Veranstaltungen sind einerseits für kommunale Mitarbeiter geeignet, die mit der Vergabe öffentlicher Aufträge zu tun haben. Zum anderen richten sich die Seminare auch an Ratsmitglieder, soweit sie mit Vergaben befaßt sind. Selbstverständlich sind die Seminare auch für andere Personen offen, die mit der Vergabe öffentlicher Aufträge zu tun haben, z.B. Architekten, Ingenieure und Rechtsanwälte. Behandelt werden auch Fragen der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB), sondern auch der Verdingungsordnung für Leistungen (VOL) und der Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen (VOF).
Die Bedeutung des Vergaberechts für die Städte und Gemeinden als mit Abstand größte öffentliche Auftraggeber ist in den letzten Jahren stark gewachsen. Grund hierfür ist insbesondere der Einfluß des europäischen Rechts. So ist mit dem durch europäisches Recht veranlaßten Vergaberechtsänderungsgesetz vom August 1998 ab 1. Januar 1999 eine grundsätzlich neue Rechtslage eingetreten (4. Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB, Vergabe öffentlicher Aufträge, §§ 97 bis 129). Die Bieter haben dadurch einen stark erweiterten Rechtsschutz erhalten. Sie können bei rechtswidrigen Vergabeverfahren den Zuschlag des Auftraggebers verhindern und eine Aussetzung des Vergabeverfahrens erreichen.
Der Durchführung ordnungsgemäßer Vergabeverfahren durch die Kommunen kommt daher eine große Bedeutung zu. Mittlerweile gibt es zudem eine umfangreiche Rechtsprechung sowohl der Vergabekammern als auch der Vergabesenate der Oberlandesgerichte zum neuen Vergaberecht.
Hinzu kommt, daß das Vergaberecht viele Schnittstellen zu kommunalrelevanten Regelungen, z.B. dem Gemeindewirtschaftsrecht und dem Wettbewerbsrecht, aufweist. Nicht zuletzt die Privatisierung und Liberalisierung der Märkte, etwa im Abfall- und Strombereich, hat zu gänzlich neuen Fragen der Ausschreibungspflicht geführt.
Hiervon betroffen ist auch die Frage der Anwendung des Vergaberechts bei der Gründung, Beauftragung und dem Tätigwerden kommunaler Unternehmen. In diesem Zusammenhang hat der Vergabesenat des OLG Düsseldorf am 12. Januar 2000 einem kommunalen Unternehmen auf der Grundlage der Gemeindeordnung NW das Recht zuerkannt, sich auch überörtlich und außerhalb der Stadtgrenzen um Aufträge im Entsorgungsbereich zu bewerben.
Eine technische Neuerung mit erheblichen Auswirkungen auf die kommunale Auftragsvergabe betrifft die elektronische Beschaffung. Durch eine derartige elektronische Beschaffung werden Vergabevorgänge sowohl aus Sicht der Auftraggeber als auch der Bieter wesentlich erleichtert.
Die aktuellen kommunalrelevanten Problemfälle des Vergaberechts werden mit erfahrenen Vergaberechtlern in einem Intensivseminar erörtert, wobei auch der Diskussion mit den Seminarteilnehmern der notwendige Raum gegeben wird.
Für jeden Teilnehmer ist ein Unkostenbeitrag in Höhe von 250,-- DM zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer zu entrichten. Umfangreiche Tagungsunterlagen und ein Mittagessen sowie Pausengetränke sind in diesem Beitrag enthalten. Unterlagen zu dem Fachseminar sind mit Rundbrief der Dienstleistungs GmbH des Städte- und Gemeindebundes NRW vom 11.08.2000 an alle Mitgliedskommunen geschickt worden. Darin enthalten ist auch ein Anmeldevordruck.
Für etwaige Rückfragen zur Anmeldung oder zur Rechnungslegung wenden Sie sich bitte an Frau Matthews (Tel.: 0211/4587-248), für Fragen zum Programm an Herrn Beigeordneten Dr. Schwarzmann (Tel.: 0211/4587-239).
Az.: II








