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Mitteilungen - Städtebau und Wohnungswesen

StGB NRW-Mitteilung 295/2000 vom 20.05.2000

Wiederholung des Fachseminars "Neue Landesbauordnung NRW

Die vom NWStGB bislang angebotenen Fachseminare zum Thema "Neue Landesbauordnung NRW" am 16. und 23. März 2000 und am 17. Mai 2000 stießen auf eine außerordentlich große Resonanz. Auch für das dritte Seminar am 17. Mai 2000 konnten nicht alle Interessenten berücksichtigt werden.

Aus diesem Grund wird das Fachseminar "Nue Landesbauordnung NRW" letztmalig noch einmal angeboten, und zwar am

Dienstag, 06. Juni 2000 in Paderborn.

Die Veranstaltung dauert von 10.00 Uhr bis ca. 16.00 Uhr.

Das Seminar ist einerseits für kommunale Mitarbeiter geeignet, die mit der Landesbauordnung zu tun haben (nicht nur für Mitarbeiter im Baugenehmigungsverfahren). Zum anderen richtet sich das Seminar auch an Ratsmitglieder, speziell Mitglieder der Bauausschüsse.

Selbstverständlich sind die Seminare auch für andere Personen offen, die mit der Landesbauordnung zu tun haben, z.B. Architekten und Ingenieure.

Die neue Landesbauordnung bringt eine umfassende Änderung des Bauordnungsrechts, die in ihren wichtigsten Teilen am 01. Juni 2000 in Kraft treten wird. Das Änderungsgesetz (Gesetz- und Verordnungsblatt NRW 1999, S. 622 ff.) hat 62 Änderungs-Nummern, meistens mit mehreren Untergliederungen, so daß es sich insgesamt um mehr als 150 Änderungen handelt.

Die Referenten erläutern alle wesentlichen Änderungen der neuen Landesbauordnung anhand von umfangreichen Tagungsunterlagen.

Insbesondere werden folgende Schwerpunkte angesprochen:

- Änderung der Abstandsflächen (§ 6)

- Änderungen der Brandschutzvorschriften (§§ 29 ff.)

- Ökologische Anforderungen (insbesondere § 9 - Begrünung - und § 45 - Dichtheitsprüfung von Abwasserleitungen)

- Änderungen bei der Stellplatzpflicht (§ 51)

- Wegfall von Vorschriften

- Änderungen der verschiedenen Genehmigungsverfahren (Genehmigungsfreiheit, Freistellungsverfahren, vereinfachtes Genehmigungsverfahren, Sonderbauten) (§§ 65ff.)

- Verordnungen und Verwaltungsvorschriften aufgrund der neuen Landesbauordnung (z.B. Bauprüfverordnung, VV zur BauO).

Für jeden Teilnehmer ist ein Unkostenbeitrag in Höhe von 150,00 DM zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer zu entrichten. Tagungsunterlagen und ein Mittagessen sowie Pausengetränke sind in dem Seminarentgelt enthalten.

Unterlagen zu dem Wiederholungsseminar am 06. Juni 2000 sind mit Rundbrief der Dienstleistungs-GmbH des Städte- und Gemeindebunds NRW vom 13.04.2000 an alle Mitgliedskommunen geschickt worden. Darin enthalten ist auch ein Anmeldevordruck.

Rückfragen zur Anmeldung/Anmeldeunterlagen: Frau Matthews, Dienstleistungs-GmbH des StGB NRW, Tel.: 0211/4587-248; Fragen zum Programm des Seminars: Beigeordneter Dr. Schwarzmann, Tel.: 0211/4587-239.

Az.: II

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