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Mitteilungen - Datenverarbeitung und Internet

StGB NRW-Mitteilung 361/2000 vom 05.07.2000

Vorerst keine Rundfunkgebühren für PC

Die Ministerpräsidenten der Bundesländer haben am 15.06.2000 in Berlin die Erhöhung der monatlichen Rundfunkgebühr um 3,33 DM auf 31,58 DM zum 1. Januar 2001 beschlossen. Dieser Betrag soll bis zum 31. Dezember 2004 stabil bleiben. Zugleich wurde festgelegt, daß vor Ablauf dieses Datums eine Belegung von Personalcomputern mit Internetanschluß mit einer Rundfunkgebühr nicht erfolgen soll. Damit ist die zunächst bis zum 31.12.2000 befristete Regelung (vgl. Mitteilung Nr. 419/97 vom 20.08.1997) für eine komplette Periode verlängert worden.

Diese Entscheidung ist insbesondere deshalb zu begrüßen, weil die Einführung der Gebührenpflicht für internetfähige PCs nach Auffassung der Geschäftsstelle erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Bemühungen der kommunalen Schulträger zur Einführung neuer Medien in den Schulen gehabt hätte.

Az.: IV/2 310-3

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