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Mitteilungen - Jugend, Soziales und Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 548/2002 vom 05.09.2002

Vereinbarung zur Integration von Schwerbehinderten

Als einer der ersten Kreise in der Bundesrepublik hat der Rheinisch-Bergische Kreis eine Integrationsvereinbarung geschlossen. Dieses Papier ist eine Zielvereinbarung, die festlegt, mit welchen Maßnahmen schwerbehinderte Menschen dauerhaft integriert und langfristig weiterbeschäftigt werden können. Außerdem erklärt die Kreisverwaltung darin, daß auch weiterhin die Pflichtquote von derzeit fünf Prozent hinsichtlich der Beschäftigung von Schwerbehinderten erfüllt werden soll.

Einzelheiten sind zu erfahren beim Referat Medien und Öffentlichkeitsarbeit des Rheinisch-Bergischen Kreises (Tel.: 02202/13 23 96 oder E-mail: Info@rbk-online.de).

Az.: III 850

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