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Mitteilungen - Städtebau und Wohnungswesen

StGB NRW-Mitteilung 497/2000 vom 05.09.2000

Urteil zur Zweiterschließung von Grundstücken

Die Zweiterschließung eines bereits durch eine Erschließungsanlage erschlossenen Grundstücks durch eine weitere Erschließungsanlage stellt keine "unbillige Härte" i.S. des § 135 Abs. 2 und 3 BauGB oder "erhebliche Härte" i.S. von § 222 AO für den Beitragsschuldner dar.

HessVGH, Urt. vom 19.01.2000 - 5 UE 1206/96 -

Az.: II/1 643-00/1

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