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Mitteilungen - Städtebau und Wohnungswesen

StGB NRW-Mitteilung 500/2000 vom 05.09.2000

Umfrage zur Digitalisierung der Bauakten

Eine Mitgliedsstadt erwägt aufgrund des Angebots einer Firma, die alten, nicht mehr aktuell benötigten Bauakten nicht mehr wie bisher in einem Ablageraum (Archiv) aufzubewahren, sondern die Akten digitalisieren zu lassen, also sie sozusagen elektronisch zu speichern.

Der Vorteil wäre natürlich eine enorme Platzeinsparung, weil bei elektronischer Speicherung der Akten die Papier-Akten vernichtet würden; andernfalls hätte ja die "elektronische Akte" keinen Sinn. Die Firma, die das entsprechende Angebot gemacht hat, sieht sich in der Lage, z.B. auch Karten bis zur Größe DIN A 0 einzuscannen.

Beim jetzigen Verfahrensstand will die Geschäftsstelle die elektronische Archivierung von Bauakten nicht qualitativ bewerten. Wir bitten vielmehr die Mitgliedskommunen um Information:

1. Sind bei Ihnen auch schon Angebote zur Digitalisierung und "elektronischen Aufbewahrung" der Bauakten eingegangen ?

2. Wenn ja,

- wie lautete das Angebot (Technik, Umfang der Speicherung, Preis) ?

- Welche Firma hat Ihnen das Angebot gemacht ?

- Haben Sie einen Auftrag erteilt (nein/ja/Umfang) ?

Az.: II

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