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Mitteilungen - Recht und Verfassung

StGB NRW-Mitteilung 146/2007 vom 25.01.2007

Technisches Schutzprofil für Videoüberwachung

Der Bundesdatenschutzbeauftragte hat ein "Schutzprofil" für den datenschutzgerechten Einsatz von Videoüberwachungssystem erstellt. Dieses definiert technische Anforderungen für eine Zertifizierung entsprechender Anlagen. Angesichts der zunehmenden Verwendung von Videosystemen soll eine Quasistandardisierung die Einrichtung datenschutzrechtlich unbedenklicher leichter ermöglichen. Das Video-Schutzprofil definiert die technischen Bedingungen für eine Verwendung von Videosystemen gemäß den Bestimmungen der Datenschutzgesetze des Bundes und der Länder.

Das Schutzprofil entstand mit Hilfe des Bundesamtes für die Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Nach Angaben des Bundesdatenschutzbeauftragten hätten Hersteller von Videoüberwachungssystemen Interesse an der Zertifizierung nach dem Schutzprofil geäußert.

Az.: I/2 101-01-1

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