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Mitteilungen - Recht und Verfassung

StGB NRW-Mitteilung 657/2001 vom 05.11.2001

Taubenplage

Die Stadt Horstmar bittet um Erfahrungsaustausch bezüglich einer Eindämmung der Population von wildlebenden Tauben in Städten und Gemeinden. In vielen Kommunen dürfte die Problematik der zunehmenden Anzahl verwilderter Stadttauben, die durch den anfallenden Taubenkot entsprechende Spuren hinterlassen, bekannt sein.

Wir bitten diejenigen Städten und Gemeinden, die bereits Erfahrungen mit der Eindämmung der Population verwilderter Stadttauben oder der Bekämpfung von Taubenkot gesammelt haben, diese Erfahrungen unmittelbar an die Stadt Horstmar, Ansprechpartner Herr Lölfing, Tel.: 02558/79-27, Fax: 02558/79-31, e-Mail: stadt@horstmar.de, weiterzugeben.

Az.: I/2 106-00

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