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Mitteilungen - Recht und Verfassung

StGB NRW-Mitteilung 607/1997 vom 20.12.1997

Stationäres Krankenkostenrisiko von Asylbewerbern

Mit Schnellbrief vom 27.10.1997 hatte die Geschäftsstelle über die Möglichkeit des Abschlusses einer privaten Versicherung zur Absicherung des stationären Krankenkostenrisikos bei Asylbewerbern unterrichtet. Zur Klarstellung wird nachrichtlich darauf hingewiesen, daß die im Vertragsangebot erwähnte Mindestversichertenzahl von 3.000 Asylbewerbern bundesweit zu verstehen ist. Nach derzeitigem Kenntnisstand ist 1998 mit einer Versichertenzahl von insgesamt über 10.000 zu rechnen, so daß auch die damit verbundene Beitragsermäßigung zum Tragen kommt.

Az.: I 857-6

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