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Mitteilungen - Recht und Verfassung

StGB NRW-Mitteilung 335/2009 vom 22.06.2009

Software zur Berechnung der Sitzverteilung

Das Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik hat die Software zur Berechnung der Sitzverteilung nach dem Devisorverfahren mit Standardrundung nach Sainte-Lague/Schepers gem. § 33 KWahlG i.V.m. § 61 Abs. 4 und 5 KWahlO nunmehr überarbeitet. Dies war erforderlich, nachdem der Verfassungsgerichtshof den in § 33 Abs. 3 KWahlG geregelten Mindestsitzanteil für verfassungswidrig erklärt hat. Die Software kann beim Innenministerium abgerufen werden. Insofern wird auf die Mitteilung Nr. 12 von Dezember 2008, Recht und Verfassung Nr. 681 verwiesen.

Die entsprechend überarbeiteten Erläuterungen des Innenministeriums NRW zur Sitzberechnung können im INTRANET unter Fachinformation & Service, Recht und Verfassung, Kommunalwahl 2009, heruntergeladen werden.

Az.: I/3 024-100

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