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Mitteilungen - Schule, Kultur und Sport

StGB NRW-Mitteilung 242/2000 vom 05.05.2000

Schule von acht bis eins und Übungsleiterpauschale

Aufgrund verschiedener Anfragen weist die Geschäftsstelle darauf hin, daß die sogenannte "Übungsleiterpauschale" (§ 3 Nr. 26 Einkommensteuergesetz) durch das Steuerbereinigungsgesetz mit Wirkung ab dem 01.01.2000 von bisher 2.400 DM jährlich auf nunmehr 3.600 DM jährlich angehoben wurde und auch weiterhin von der Steuer- und Sozialversicherungspflicht freigestellt ist. Der Anwendungsbereich der Vorschrift wurde zudem um die Gruppe der "Betreuer" erweitert. Dies betrifft z.B. die Personen, die im Rahmen des Programms "Schule von acht bis eins" oder als Mannschaftsbetreuer, Jugendleiter etc. beschäftigt sind.

Az.: IV/2 211-13/2

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