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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 591/2002 vom 05.10.2002

Realsteuerhebesätze 2001 bundesweit

Nach vorläufigen Ergebnissen der Hebesatz-Statistik des Statistischen Bundesamtes lag der durchschnittliche Hebesatz für die Gewerbesteuer in Deutschland im Jahr 2001 bei 385 %; das waren 4 Prozentpunkte weniger als 2000. Der durch die Gemeinden festgesetzte Hebesatz entscheidet über die Höhe der Realsteuer (Gewerbesteuer, Grundsteuer A und B) in den Gemeinden. Das Gewerbesteueraufkommen 2001 betrug bundesweit 24,5 Mrd. €; es ist damit gegenüber 2000 um 9,2 % gesunken.
Die niedrigsten Landesdurchschnitte bei den Gewerbesteuerhebesätzen hatten im Jahr 2001 Brandenburg (286 %), Mecklenburg-Vorpommern (324 %), Thüringen (336 %) und Schleswig-Holstein (338 %). Unter den Stadtstaaten lag in Hamburg der Hebesatz mit 470 % am höchsten. Nordrhein-Westfalen hatte mit einem durchschnittlichen Gewerbesteuerhebesatz von 424 % den höchsten Wert unter den Flächenländern vor Sachsen (405 %). Für Verwirrung sorgte die Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes vom 08. August 2002, die im Zusammenhang mit den vorläufigen Ergebnissen der Hebesatz-Statistik davon spricht, dass das Gewerbesteueraufkommen im Jahr 2001 24,5 Mrd. Euro betragen habe und damit gegenüber dem Vorjahr um 9,2 % gesunken sei. Für die kommunalen Kassen ist dem gegenüber die Netto-Gewerbesteuer aus der Kassenstatistik des Statistischen Bundesamtes relevant, da hierbei die Gewerbesteuerumlage bereits abgezogen ist. Sie betrug im Jahr 2001 19,02 Mrd. Euro, was einem Rückgang von 11,53 % gegenüber dem Aufkommen des Jahres 2000 entspricht. Wir berichteten darüber in DStGB-Aktuell 27/2802-17 vom 12. Juli 2002.

Bei der Grundsteuer A, die bei Betrieben der Land- und Forstwirtschaft erhoben wird, lag der Hebesatz im Jahr 2001 in Deutschland bei durchschnittlich 280 % und damit um gut zwei Prozentpunkte über dem Wert von 2000. Das Aufkommen dieser Steuer betrug 2001 insgesamt 0,3 Mrd. Euro (+ 0,2 % gegenüber 2000).
Der durchschnittliche Hebesatz der Grundsteuer B (für Grundstücke) hat sich mit 368 % für das Jahr 2001 gegenüber dem Vorjahr um einen Prozentpunkt erhöht. Hier lag das Aufkommen bei 8,7 Mrd. Euro, 2,6 % mehr als 2000.
Die Tabelle zeigt die mit dem Steueraufkommen gewichteten Hebesätze der Länder.
Durchschnittliche Hebesätze der Realsteuern nach Ländern 2001 in % (in Klammern für 2000)
 
 

Land

Grundsteuer A

Grundsteuer B

Gewerbesteuer

Baden-Württemberg

321 (320)

331 (332)

354 (359)

Bayern

323 (323)

334 (333)

371 (373)

Berlin

151 (150)

600 (600)

410 (410)

Brandenburg

229 (229)

343 (342)

286 (286)

Bremen

247 (248)

530 (530)

415 (415)

Hamburg

225 (225)

490 (490)

470 (470)

Hessen

264 (263)

315 (320)

388 (408)

Mecklenburg-Vorpommern

234 (233)

343 (343)

324 (336)

Niedersachsen

317 (315)

358 (358)

366 (368)

Nordrhein-Westfalen

204 (202)

405 (401)

424 (424)

Rheinland-Pfalz

279 (277)

331 (328)

371 (374)

Saarland

245 (244)

334 (332)

402 (425)

Sachsen

282 (280)

392 (385)

405 (407)

Sachsen-Anhalt

275 (272)

360 (354)

346 (349)

Schleswig-Holstein

256 (250)

309 (303)

338 (333)

Thüringen

228 (227)

325 (324)

336 (337)

 

 

 

 

Deutschland

280 (278)

368 (367)

385 (389)


 
 
Die Hebesätze der Realsteuern (Gewerbesteuer, Grundsteuer A und B) für sämtliche Gemeinden Deutschlands im Jahr 2001 sind als CD-ROM (Daten im Format Excel-2000, Excel 5.0 bzw. ASCII) beim Statistischen Bundesamt für Euro 40,90 zuzüglich Versandkosten erhältlich (Statistisches Bundesamt, Gruppe VI D, 65180 Wiesbaden, Telefon: 0611/75-2380, Telefax: 0611/75-3966, E-Mail:
steuern@destatis.de)
 
[Quelle: DStGB Aktuell 3302 v. 16.08.2002]

Az.: IV 930-02

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