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Mitteilungen - Datenverarbeitung und Internet

StGB NRW-Mitteilung 276/2005 vom 07.03.2005

Patent auf Kfz-Kennzeichen-Domains

Das strittige Patent auf Internet-Adressen, die die Orts-Buchstabenkombination eines Kfz-Kennzeichens beinhalten (z.B. "MK", "HH" etc., vgl. dazu zuletzt StGB NRW-Mitteilung 402/2004) ist nichtig. Dies entschied das Bundespatentgericht durch Urteil vom 03.03.2005 (Az. 2 Ni 49/03(EU)). Damit dürfte ein unrühmliches Kapitel des Domain-Namensrechtes zu seinem Ende kommen.

Az.: G/3-1 800-01

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