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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 552/2005 vom 19.07.2005

OVG zur kalkulatorischen Verzinsung

Aufgrund einiger telefonischer Anfragen weisen wir nochmals auf ein Urteil des OVG NRW vom 13.04.2005 (Az: 9 A 3120/03) zur kalkulatorischen Verzinsung hin (vgl. Mitteilungsnotiz Nr. 458/2005 vom 17.05.2005). Das OVG NRW hat in diesem Urteil entschieden, dass bei der kalkulatorischen Verzinsung im Rahmen der Erhebung von Benutzungsgebühren unter Berücksichtigung der langfristigen Zinsentwicklung ein Zinssatz von 8% für das Kalkulationsjahr 1999 überhöht ist. Das OVG NRW weist darauf hin, dass ab dem Kalkulationsjahr 2006 nur noch ein Zinssatz von 7 % in Ansatz gebracht werden kann. Wegen der weiteren Einzelheiten verweisen wir auf die Mitteilungsnotiz Nr. 458/2005 vom 17.05.2005.

Az.: IV/1 940-01

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