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Mitteilungen - Umwelt, Abfall und Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 471/2005 vom 17.05.2005

OVG NRW zu Kosten für Führungspersonal

Das OVG NRW hat in einem Urteil vom 13.4.2005 (Az.: 9 A 3120/03) darauf hingewiesen, dass – entgegen der Ausfassung des Verwaltungsgerichts (Gelsenkirchen) – vieles dafür spreche, dass die anteiligen Personalkosten im Bereich der Führungsämter dem Grunde nach ansatzfähig seien. Die in den Führungsämtern erbrachten Tätigkeiten seien – soweit sie konkret den Aufgaben der kostenrechnenden Einrichtung zuzuordnen seien, für den Betrieb der Einrichtung unabdingbar. Auch insoweit handelt es sich nach dem OVG NRW demnach um (betriebsbedingte) Kosten, die letztlich über eine verwaltungsinterne Verrechnung der kommunalen Entsorgungseinrichtung zuzuschreiben seien, für deren Benutzung Benutzungsgebühren erhoben würden.

Az.: II/2 24-21 qu/g

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