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Mitteilungen - Umwelt, Abfall und Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 303/2004 vom 22.03.2004

OVG NRW zu Beitragsrecht und wirtschaftlichem Grundstücksbegriff

Das OVG NRW hat mit Urteil vom 2.3.2004 (Az.: 15 A 1151/02) zum sog. wirtschaftlichen Grundstücksbegriff des OVG NRW klargestellt, dass zwei Flurstücke keine wirtschaftliche Einheit bilden können, wenn die Grundstückseigentümer von beiden Grundstücken (Flurstücken) nicht identisch sind, d.h. keine Eigentümeridentität besteht. Denn eine wirtschaftliche Einheit im Sinne des Anschlussbeitragsrechts ist lediglich – so das OVG NRW - jede demselben Eigentümer gehörende Teil der Grundfläche ist, der selbständig baulich oder gewerblich genutzt werden darf und selbständig an die (öffentliche Abwasser)Anlage angeschlossen werden kann (vgl. OVG NRW, Urteil vom 26.11.2002 - Az.: 15 A 1833/01 - , NVwZ -.RR 2003, S. 383).

Az.: II/2 24-22 qu/qu

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