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Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 437/2007 vom 06.06.2007

Öffentliches Auftragswesen und Tariftreue

Aus gegebenem Anlass weist die Geschäftsstelle darauf hin, dass öffentliche Auftraggeber bei Ausschreibungen von den Bietern keine Tariftreueerklärung verlangen und das Vorliegen oder Nichtvorliegen einer solchen bei ihrer Auswahlentscheidung auch nicht berücksichtigen dürfen.

Ein solches Vorgehen ist, nachdem das Tariftreuegesetz NRW mit Gesetz zur Aufhebung des Tariftreuegesetzes vom 31.10.2006 (GV.NRW.2006 S. 515) aufgehoben worden ist, nicht mehr zulässig.

Die für Vergaben oberhalb der europarechtlichen Schwellenwerte gemäß § 97 Abs. 4 GWB erforderliche gesetzliche Grundlage für das Stellen anderer oder weiterer Anforderungen als Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit an Unternehmen ist mit der Aufhebung des Tariftreuegesetzes weggefallen.

Auch bei Vergaben unterhalb der Schwellenwerte bedarf das vergabefremde Kriterium der Tariftreue aus verfassungsrechtlichen Gründen einer gesetzlichen Grundlage.

Diese Ansicht teilt auch das Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie NRW durch Schreiben vom 14.05.2007 (Az.: 113-80-52/2).

Az.: II/1 608-00

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