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Mitteilungen - Städtebau und Wohnungswesen

StGB NRW-Mitteilung 606/2000 vom 20.10.2000

Oberverwaltungsgericht NRW zum Schmalseitenprivileg

Das Schmalseitenprivileg kann weiterhin (vgl. § 6 Abs. 6 Satz 2 BauO NRW i.d.F. des Änderungsgesetzes vom 09.11.1999, GV. NRW. S. 622) für ein Gebäude nicht in Anspruch genommen werden, das mit zwei Außenwänden an andere Gebäude oder an Nachbargrenzen gebaut wird.

OVG NRW, Beschluß vom 10.07.2000 - 7 B 869/00 -

Das vollständige Urteil kann im Intranet des StGB NRW unter "Fachinformationen und Service" (Rubrik: Städtebau und Wohnungswesen) abgerufen werden.

Az.: II/1 660-00/1

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