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Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 293/2001 vom 05.05.2001

Oberverwaltungsgericht Niedersachsen zu Mobilfunksendeanlagen

Schädliche Umwelteinwirkungen durch Mobilfunksendeanlagen sind nach dem derzeitigen Stand der Wissenschaft nicht nachweisbar, wenn die in 26. BImSchV enthaltenen Grenzwerte eingehalten werden.

Nds. OVG, Urteil vom 19.01.2001 - 1 O 2761/00 -

Az.: II/1 615-02

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