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Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 691/2007 vom 22.10.2007

Novellierung des Abstandserlasses

Die Abstände zwischen Industrie- und Gewerbegebieten und Wohngebieten im Rahmen der Bauleitplanung und sonstige für den Immissionsschutz bedeutsame Abstände sind im Abstandserlass geregelt. Der bisherige Abstandserlass vom 02.04.1998 ist nunmehr durch den Abstandserlass vom 06.06.2007 ersetzt worden und im Ministerialblatt Nr. 29 vom 12.10.2007 (MBL, S. 659 ff.) veröffentlicht. Er ist eine Handlungsanleitung zur sicheren Rechtspraxis aus Sicht der obersten Immissionsschutzbehörde und richtet sich an Stellen, die als Träger öffentlicher Belange die Aufgaben des Immissionsschutzes wahrnehmen.

Az.: II/1 620-18

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