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Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 695/2007 vom 22.10.2007

Neuregelung zur Abforderung von Gewerbezentralregisterauszügen

Bereits in den Mitteilungen Nr. 616/2007 hatten wir über die Neuregelungen zur Abforderung von Gewerbezentralregisterauszügen berichtet. In Ergänzung dazu weisen wir darauf hin, dass nach Auskunft des Bundesbauministeriums Auskünfte, welche nach § 150 a Gewerbeordnung beim Gewerbezentralregister eingeholt werden, für öffentliche Auftraggeber kostenfrei sind.

Az.: II/1 608-00

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