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Mitteilungen - Umwelt, Abfall und Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 492/2002 vom 05.08.2002

Neufassung der Nachweisverordnung

Am 1. Mai 2002 ist die Änderung der Nachweisverordnung in Kraft getreten (BGBl. I 2002, S. 1488 ff.). Die Geschäftsstelle hatte über die wesentlichen Änderungen in den Mitteilungen des StGB NRW Juni 2002, Nr. 356 ( S. 171 f.) berichtet. Nunmehr ist im Bundesgesetzblatt I 2002, S. 2374 ff. die Neufassung der Nachweisverordnung bekannt gegeben worden. Bei dieser Neufassung der Nachweisverordnung handelt es sich um eine Lesefassung, in welcher die zum 01. Mai 2002 in Kraft getretenen Änderungen der Nachweisverordnung textlich eingearbeitet worden sind.

Az.: II/2 31-02 qu/g

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