Mitteilungen - Städtebau und Wohnungswesen
StGB NRW-Mitteilung 36/2001 vom 05.01.2001
Neue Vergabeverordnung
In den Mitteilungen vom 05.12.2000, Nr. 703, hat die Geschäftsstelle über den Entwurf einer neuen Vergabeverordnung informiert.
Vom Bundeswirtschaftsministerium erhielten wir nun folgende Nachricht: Die Bundesregierung hat am 13. Dezember 2000 den Änderungsforderungen des Bundesrats zugestimmt. Damit ist das nach den vergaberechtlichen Vorschriften des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) - §§ 97 Abs. 6 und 127 - erforderliche Einvernehmen zwischen Bundesregierung und Bundesrat hergestellt. Die neue Vergabeverordnung wird voraussichtlich im Januar 2001 im Bundesgesetzblatt verkündet und am 1. Februar 2001 in Kraft treten.
Der neue und endgültige Verordnungstext ist im Internet abrufbar unter www.bmwi.de/Politikfelder/Wirtschaftspolitik/öffentliche Aufträge.
Mit dem Inkrafttreten der neuen Vergabeverordnung werden auch die schon im Buchhandel erhältlichen neuen Fassungen der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB), Verdingungsordnung für sonstige Leistungen (VOL) und der Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) in Kraft treten. Für Vergabeverfahren, die noch vor dem Inkrafttreten der neuen Regelungen begonnen worden sind, gelten noch die alten Fassungen der genannten Vorschriften.
Mit der erfolgten Änderung der Befangenheitsvorschrift des § 16 Vergabeverordnung haben die kommunalen Spitzenverbänden eine für kommunale Vergabeverfahren wichtige Verbesserung erreicht. Insbesondere wurde die Gefahr reduziert, daß kommunale Unternehmen von Vergabeverfahren "ihrer" Kommunen weitgehend ausgeschlossen sind. Auf die näheren Erläuterungen zu § 16 in den Mitteilungen vom 05.12.2000, Nr. 703, wird hingewiesen.
Die Geschäftsstelle wird in Kürze über wichtige Teilbereiche der Neuregelungen gesondert berichten.
Az.: II 608-00








