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Mitteilungen - Jugend, Soziales und Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 470/2008 vom 07.07.2008

Neue Regelsätze der Sozialhilfe

Mit Verordnung vom 10.06.2008 hat die Landesregierung die Regelsätze der Sozialhilfe in NRW für die Zeit ab 01.07.2008 neu festgesetzt (GV.NRW.2008, S. 473):

- Für den Haushaltsvorstand und für Alleinstehende
351,- Euro,
- für sonstige Haushaltsangehörige bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres
211,- Euro,
- für sonstige Haushaltsangehörige ab Vollendung des 14. Lebensjahres
281,- Euro.

Für Personen die in einer Ehe oder Lebenspartnerschaft zusammenleben, beträgt der monatliche Regelsatz jeweils 316,- Euro.


Az.: III 810-12

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