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Mitteilungen - Datenverarbeitung und Internet

StGB NRW-Mitteilung 555/2009 vom 22.10.2009

Neue Domain-Richtlinien der DENIC

Die für die TOP-Level-Domain „.de“ zuständige zentrale Registrierungsstelle DENIC eG hat ihre Richtlinien für die Registrierung von Second-Level-Domains unterhalb der Domain „.de“ liberalisiert. Künftig werden auch ein- und zweistellige Domains sowie reine Zifferndomains registriert werden können. Des Weiteren werden Domains, die einem KfZ-Kennzeichen oder einer TOP-Level-Domain entsprechen, für die Registrierung freigegeben. Das Registrierungsverfahren für die neuen Domains startet am 23. Oktober 2009 um 9 Uhr. Die Vergabe wird nach dem „first come – first served“-Prinzip erfolgen, so dass der erste zu einer Domain eingegangene Auftrag auch die Registrierung erhält.

Weitere Informationen sind im Internet unter www.denic.de erhältlich.

Az.: I/2 086-10

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