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Mitteilungen - Recht und Verfassung

StGB NRW-Mitteilung 572/2008 vom 10.09.2008

Mustersatzungen für die Durchführung von Bürgerentscheiden

Der Ausschuss für Recht, Verfassung, Personal und Organisation hat auf seiner letzten Sitzung eine Änderung der Mustersatzungen für die Durchführung von Bürgerentscheiden beschlossen. Die Überarbeitung der Satzungen trägt der Einführung des Ratsbürgerentscheides durch das GO-Reformgesetz sowie die Novellierungen des Kommunalwahlgesetzes und der Kommunalwahlordnung Rechnung. Die Mustersatzungen sind im INTRANET unter Fachinformationen & Service - Mustersatzungen abrufbar.

Az.: I/3 020-08-26

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