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Mitteilungen - Datenverarbeitung und Internet

StGB NRW-Mitteilung 288/2003 vom 18.03.2003

Muster-Dienstanweisung Internet

Der Arbeitskreis Informationstechnologien des StGB NRW hat im März 2003 die aktualisierte Muster-Dienstanweisung "Internetnutzung/E-Mail-Verkehr" verabschiedet. Diese verbietet die private Nutzung von E-Mail- und sonstigen Internetdiensten am Arbeitsplatz.
 
Hintergrund sind die strengen Regelungen des Telekommunikationsgesetzes hinsichtlich des Fernmeldegeheimnisses. Sollte die private Nutzung nicht verboten sein, dann darf der Dienstherr keinerlei E-Mails des Mitarbeiters betrachten, auch nicht in Krankheitsfällen. Denn es bestünde die Gefahr, dass er eine private E-Mail lesen würde. Dies ist gesetzlich verboten.
 
Die Regelungen können auch als Dienstvereinbarung verabschiedet werden, wichtig ist stets die Beteiligung des Personalrats.

Az.: G/3 800-09

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