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Mitteilungen - Umwelt, Abfall und Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 61/2005 vom 10.12.2004

Landbell AG in Bayern zugelassen

Außer in den Bundesländer Hessen und Hamburg ist die Landbell AG nun auch in Bayern als zweites Duales System nach § 6 Abs. 3 Verpackungsverordnung neben der Duales System Deutschland AG (DSD AG) zugelassen worden. Die Landbell AG hat insoweit vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz den Feststellungsbescheid für die flächendeckende Erfassung und Verwertung von Einweg-Verkaufsverpackungen für das Bundesland Bayern erhalten.

Az.: II/2 32-16-4 qu/g

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