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Mitteilungen - Recht und Verfassung

StGB NRW-Mitteilung 148/2008 vom 11.02.2008

Ladenöffnungszeiten am Muttertag 2008

Das Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie NRW hat durch eine Ausnahmegenehmigung nach § 10 Ladenöffnungsgesetz den diesjährigen Muttertag von den strengen Verkaufsverboten befreit, die ansonsten wegen des diesjährigen Zusammentreffens mit dem Pfingstsonntag gelten würden. Somit können nun am 11.05.2008 mit dem Segen des Ministeriums laut dessen Pressemitteilung vom 10.02.2008 Floristen, Bäcker und Konditoren in Nordrhein-West­falen ihre Geschäfte für fünf Stunden nach § 5 Abs. 1 Ladenöffnungsgesetz öffnen.

Az.: I/2 102-02

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