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Mitteilungen - Recht und Verfassung

StGB NRW-Mitteilung 79/2003 vom 16.01.2003

Korruptionsprävention

In unseren Mitteilungen vom November 2002 ist unter Nr. 645 ein 10-Punkte-Katalog zur Korruptionsprävention des Deutschen Städte- und Gemeindebundes veröffentlicht worden. Punkt 7 dieses Programmes beschäftigt sich mit der Behandlung der eingehenden Angebote bei Ausschreibungsverfahren. Der letzte Satz lautet: „Zu Vergleichszwecken ist ein doppeltes Angebot sofort nach dessen Eingang zu fertigen.“ Dieser Satz ist wegen § 22 Abs. 3 VOB/A (Feststellung der Unversehrtheit der Verschlüsse der Angebote) ersatzlos zu streichen. Angebote sind niemals vor dem Submissionstermin zu öffnen.


Az.: I/2 101-01-3

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