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Mitteilungen - Recht und Verfassung

StGB NRW-Mitteilung 546/2003 vom 15.07.2003

Kommunalwahl 2004

Am 26. September 2004 werden die Vertretungen der Gemeinden und Kreise, die Bezirksvertretungen in den kreisfreien Städten sowie die hauptamtlichen Bürgermeisterinnen, Bürgermeister, Landrätinnen und Landräte für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Gegebenenfalls erforderliche Stichwahlen finden am 10. Oktober 2004 statt.

Quelle: Presseinformation des Innenministeriums NRW vom 15.07.2003



Az.: I/2 024-70

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