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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 164/2004 vom 12.02.2004

Kommunale Entlastung aus Sicht des Bundesfinanzministeriums

Das BMF hat einen Text ins Internet gestellt, in dem es aus seiner Sicht die Auswirkungen der aktuellen Gesetzesverfahren auf die kommunalen Haushalte bis zum Jahr 2007 darstellt. Der fünfseitige Text ist unter www.bundesfinanzministerium.de/Anlage22509/Ergebnis-des-Vermittlungsverfahrens-Deutliche-Enlastung-der-Kommunen.pdf verfügbar.

Im ersten Punkt dieses Textes wird der „strukturelle Einstieg in eine Gemeindefinanzreform“ dargestellt und insbesondere die Absenkung der Gewerbesteuerumlage verdeutlicht. Danach ergibt sich die Entwicklung der Vervielfältiger zur Ermittlung der Gewerbesteuerumlage aus der nachfolgenden Tabelle:

Entwicklung der Vervielfältiger zur Ermittlung der Gewerbesteuerumlage 2003 – 2007**

Jahr

"Normal"-Umlage

Erhöhung infolge Gewerbekapital-
steuer-Abschaffung

Erhöhung für Fonds Deutsche Einheit

Erhöhung durch den Solidarpakt

Gesamt-Umlage

 

Bund

Länder

 

Alte Länder

alte Länder

neue Länder

Vervielfältiger in v.H.

2003

36

36

6

7

29

114

78

2004

20

20

6

7

29

82

46

2005

19

19

6

9*

29

82

44

2006

16

16

6

8*

29

75

38

2007

16

16

6

8*

29

75

38


 *) Schätzwerte, Änderungen möglich. Dies würde auch zu entsprechenden Änderungen beim Gesamtvervielfältiger der alten Länder führen.
 
**) Ermittlung der Gewerbesteuerumlage: Aufkommen ./. durch den Hebesatz x Vervielfältiger
 
Die BMF-Äußerungen zu den weiteren Maßnahmen zur Entlastung der Kommunen sowie die Zahlen zur finanziellen Entlastung bis 2007 stellen die Auffassung des BMF dar. Der Städte- und Gemeindebund bezweifelt diese Zahlen zu den finanziellen Auswirkungen auf die Kommunen, zumal zu einigen der angesprochenen Maßnahmen noch gewichtige Fragen offen sind.

Az.: IV/1 932-03

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