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Mitteilungen - Datenverarbeitung und Internet

StGB NRW-Mitteilung 554/2004 vom 21.07.2004

Internet-basierte Grundbucheinsicht in NRW gestartet

Seit dem 01.06.2004 ist in NRW unter www.justiz.nrw.de/IndexSeite/online_verfahren/grundbuch/index.html eine Grundbucheinsicht über das Internet möglich. Voraussetzung hierfür ist neben einem Browser ein schriftliche Anmeldung - auch für Behörden -, um die Berechtigung nach der Grundbuchordnung zu überprüfen.

Az.: G/3-1 805-03

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