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Mitteilungen - Recht und Verfassung

StGB NRW-Mitteilung 61/2000 vom 05.02.2000

Information über Staatsangehörigkeitsrecht in 18 Sprachen

Das Landeszentrum für Zuwanderung NRW hat einen kurzen Info-Text zum neuen Staatsangehörigkeitsrecht erstellt und in 18 Sprachen übersetzen lassen. Das komplette Informationsangebot kann auf den Internetseiten www.lzz-nrw.de unter dem Link "Aktuell" abgerufen werden. Es richtet sich an Kommunen, Verbände und Vereine, die Zuwanderer und ihre Familien auf die Veränderungen durch das neue Recht hinweisen wollen. Insbesondere wird in dem Info-Text, der lediglich eine DIN A 4-Seite umfaßt, auf die Problematik hingewiesen, daß in Deutschland geborene Kinder unter zehn Jahren die deutsche Staatsangehörigkeit nachträglich erhalten können, ohne die alte aufgeben zu müssen. Die erfolgt aber nicht automatisch, sondern es bedarf eines Antrags bis zum 31.12.2000 bei der Stadt-/Gemeindeverwaltung. Für weitere Informationen steht Dr. Bernhard Santel vom LZZ NRW unter Tel.: 0212/2323921 zur Verfügung.

Az.: I/2 111-00

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