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Mitteilungen - Datenverarbeitung und Internet

StGB NRW-Mitteilung 40/2006 vom 15.12.2005

Heimliche Steganografie bei Laser-Druckern

Der amerikanischen Electronic Frontier Foundation (EFF, www.eff.org/Privacy/printers ) ist es offenbar gelungen, die auf Ausdrucken bestimmter Farblaserdrucker befindlichen Punkte einer Matrix zu entschlüsseln (vgl. StGB NRW-Mitteilung 625/2005).

Die von den Druckern stets mitgedruckte und vom Nutzer als solche nicht unmittelbar erkennbare Matrix, die aus kleinsten gelben Punkten besteht, enthalte das Datum und die Uhrzeit sowie die Seriennummer des Druckers. Noch wurden nicht alle Druckermodelle bzw. deren Matrizes identifiziert, so dass die Organisation weiterhin um Unterstützung bittet. Die EFF stellt auf ihrer Homepage auch eine Liste betroffener Geräte bereit.

Sie befürchtet, dass durch diese nicht dokumentierten Maßnahmen in datenschutzrechtlich bedenklicher Weise die Herkunft von Druckerzeugnissen nachvollzogen werden kann.

Az.: G/3-1 800-00

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