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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 490/2006 vom 10.07.2006

Haushaltsplan des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe

Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe hat uns eine Übersicht über die im Haushaltsplan des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe für das Haushaltsjahr 2006 veranschlagten Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände übersandt.

Der Haushalt des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe ist verabschiedet und wurde dem Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen als Aufsichtsbehörde angezeigt. Das Innenministerium hat mit Erlass vom 19.06.2006 gegenüber einer Bekanntmachung der Haushaltssatzung keine Bedenken geäußert. Die öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2006 im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land NRW ist am 29.06.2006 erfolgt.

Die im Haushaltsplan des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe für das Haushaltsjahr 2006 veranschlagten Zuweisungen an die Gemeinden und Gemeindeverbände lauten wie folgt:
<o:p> </O:P>

Haushaltsstelle<o:p></O:P>

Zweckbestimmung<o:p></O:P>

Betrag
EUR
<o:p></O:P>

<o:p> </O:P>
I. Verwaltungshaushalt<o:p></O:P>
<o:p> </O:P>

Westfälisches Archivamt
<o:p></O:P>

3210.712.00<o:p></O:P>

Zuweisungen für lfd. Zwecke an Gemeinden und Gemeindeverbände (f. Archivbestände)<o:p></O:P>

25.600<o:p></O:P>

 
Westfälisches Museumsamt
<o:p></O:P>

3435.712.00<o:p></O:P>

Zuweisungen für lfd. Zwecke an Gemeinden und Gemeindeverbände (f. Dokumentationsmaßnahmen pp. sowie die Verbesserung der Ausstattung der Heimatstuben)<o:p></O:P>

155.200<o:p></O:P>

 
Westfälisches Amt für Denkmalpflege
<o:p></O:P>

3650.712.00<o:p></O:P>

Zuweisungen für lfd. Zwecke an Gemeinden und Gemeindeverbände (zur Sicherung gefährdeter Denkmäler)<o:p></O:P>

80.000<o:p></O:P>

 
Hilfe zur Pflege
<o:p></O:P>

4110.822.00<o:p></O:P>

Allgemeine Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände (es sind keine Ausgaben mehr für einen Härteausgleich gemäß § 7 AG - BSHG veranschlagt, da die entsprechende Satzung des LWL vom 15.11.2001 am 31.12.2004 außer Kraft getreten ist)<o:p></O:P>

0<o:p></O:P>

 
Leistungen aus der Ausgleichsabgabe
<o:p></O:P>

4480.712.00<o:p></O:P>

Anteilige Abführung der Ausgleichsabgabe an die örtlichen Träger der Schwerbehindertenfürsorge<o:p></O:P>

6.500.000<o:p></O:P>

 
Jugendarbeit
<o:p></O:P>

4510.760.00<o:p></O:P>

Zuweisungen/Zuschüsse für Leistungen der Jugendhilfe außerhalb von Einrichtungen (Deutsch-Polnisches sowie Deutsch-Französisches Jugendwerk)<o:p></O:P>

60.000<o:p></O:P>

 
Förderung der gemeinsamen Erziehung behinderter und
nichtbehinderter Kinder in Tageseinrichtungen für Kinder
<o:p></O:P>

4540.712.00<o:p></O:P>

Zuweisungen für lfd. Zwecke an Gemeinden und Gemeindeverbände<o:p></O:P>

5.795.000<o:p></O:P>

<o:p> </O:P>
II. Vermögenshaushalt<o:p></O:P>
<o:p> </O:P>

Sonderschulen in fremder Trägerschaft
<o:p></O:P>

2751.982.01<o:p></O:P>

Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden und Gemeindeverbände (f. das Rhein.-Westf. Berufskolleg für Hörgeschädigte in Essen)<o:p></O:P>

47.500<o:p></O:P>

 
Westfälisches Archivamt
<o:p></O:P>

3210.982.01<o:p></O:P>

Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden und Gemeindeverbände (f. Archivbestände)<o:p></O:P>

38.400<o:p></O:P>

 
Westfälisches Museumsamt
<o:p></O:P>

3435.982.01<o:p></O:P>

Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden und Gemeindeverbände (f. Präsentations- und Einrichtungsmaßnahmen, Um- und Neubaumaßnahmen)<o:p></O:P>

750.000<o:p></O:P>


Az.: IV/1 904-17

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