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Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 301/2005 vom 18.03.2005

Gestaltungssatzung und Gestaltungsleitfaden der Stadt Siegen

Für den Stadtteil Langenholdinghausen ist in Zusammenarbeit mit dem Arbeitskreis Dorferneuerung und Dorfgeschichte Langenholdinghausen seitens der Stadt Siegen eine Broschüre erarbeitet worden, die nicht nur den Text der Gestaltungssatzung, sondern auch eine Orientierungshilfe und Vorgabe für zukünftige Planungen und Vorhaben für die Stadt Siegen enthält. Während die Satzung für den Ortsteil Langenholdinghausen verbindliche Vorgaben enthält, die auch bei Umbauten maßgeblich sind, zeigt der Gestaltungsleitfaden anhand von farbigen Fotos auf, wie die Gestaltung der Gebäude, Gärten, Wege und Plätze vorgenommen werden kann.

Die Veröffentlichung zeigt beispielhaft und verständlich die rechtlichen Verknüpfungen und die richtige Anwendung dieses Leitfadens für die Bürgerinnen und Bürger.

Die Veröffentlichung umfasst 22 Seiten, DIN A4. Sie kann bei dem Fachbereich 1, Abteilung 1/3 Stadtteilentwicklung/Dorferneuerung der Stadt Siegen (Postfach 10 03 52, 57003 Siegen) bezogen werden. Der Preis beträgt 7,50 Euro zzgl. Porto und Verpackung (Telefon: 0271/404-2519).

Az.: II/1 620-01

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