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Mitteilungen - Umwelt, Abfall und Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 616/2008 vom 23.09.2008

Gelbe und orange Warnkleidung

Die Geschäftsstelle weist darauf hin, dass die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung geändert worden ist (Bundesanzeiger Nr. 48, S. 1106, v. 28.März 2008). Durch die Änderungsverordnung ist der § 35 Abs. 6 in der Randnummer 18 neu gefasst worden. Danach ist nunmehr Warnkleidung in der Farbe fluoreszierendes Orange-Rot oder fluoreszierendes Gelb gemäß Tabelle 2 zugelassen. Die Verwaltungsvorschrift ist am Tag nach der Veröffentlichung (28.3.2008), d. h. am 29. März 2008 in Kraft getreten.

Az.: II/2 31-02

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