Mitteilungen - Städtebau und Wohnungswesen
StGB NRW-Mitteilung 670/2000 vom 20.11.2000
Gebühren für Auskünfte
Die Geschäftsstelle des StGB NRW hat sich mit Schreiben vom 8. November 2000 an das Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport des Landes NRW gewandt. Das Schreiben ist nachfolgend wiedergegeben:
"Mit der 21. Verordnung zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung vom 15. Februar 2000 (GV. NRW. 2000 S. 154) ist nach der Tarifstelle 30.3.2 die neue Tarifstelle 30.4 eingefügt worden. Sie hat folgenden Wortlaut:
"Erteilung von schriftlichen Auskünften, die über § 7 Abs. 1 Nr. 1 GebG NRW hinaus gehen, und entsprechenden mündlichen Auskünften sowie Erteilung von Auskünften, die wirtschaftlichen Zwecken dienen: Gebühr DM 20 bis 500"
Diese Regelung hat im Rahmen von bauaufsichtlichen Verfahren zu Irritationen geführt. Teilweise wird die Auffassung vertreten, daß sie auch für bauaufsichtliche Verfahren jedweder Art maßgeblich ist, teilweise wird die Meinung geäußert, daß diese Norm für den Gebührentarif 2 "Baurechtliche Angelegenheiten" nicht in Betracht kommt. Für die letztere Variante spricht der Umstand, daß diese Regelung nicht Bestandteil des Gebührentarifs 2 ist. Wir sind uns im klaren darüber, daß dies ein formales Argument ist, daß gleichwohl vieles für diese Auffassung spricht.
Wir wären Ihnen dankbar, wenn Sie diese Auffassung bestätigen könnten."
Sobald die Antwort vorliegt, werden wir hierüber informieren.
Az.: II/1 660-00/1








