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Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 286/2004 vom 22.03.2004

Flächennutzungspläne und Vorrangflächen für Windenergieanlagen

Die Geschäftsstelle empfiehlt den Mitgliedskommunen, in deren Flächennutzungsplänen noch keine Vorrangflächen für Windenergieanlagen ausgewiesen sind, unverzüglich das Verfahren zur Fortschreibung der Flächennutzungspläne einzuleiten, damit die Flächennutzungspläne möglichst bis zum Juli 2005 Vorrangflächen für Windenergieanlagen enthalten. Nur dann besteht die Möglichkeit, nach der erwarteten BauGB-Änderung ab Juli 2004 Baugesuche für Windenergieanlagen zurückstellen zu können.

Zur weiteren Information wird auf den Schnellbrief des StGB vom 19.03.2004 hingewiesen, ebenso auf die Informationen im Intranet unter „Fachinformation und Service, Rubrik „Bauen und Vergabe“.

Az.: II schw/g

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