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Mitteilungen - Datenverarbeitung und Internet

StGB NRW-Mitteilung 723/2003 vom 29.08.2003

.eu-Domains noch nicht registrierbar

Trotz anders lautender Angebote sind Internetadressen für die neue Top-Level-Domain .eu (vgl. zuletzt StGB NRW-Mitteilung 522/2003) noch nicht rechtsverbindlich registrierbar. Die Geschäftsstelle des StGB NRW rät daher dringend davon ab, schon zum jetzigen Zeitpunkt Kreditkarteninformationen oder ähnliches an Registrare weiter zu geben oder sogar Zahlungen zu leisten. Derzeit ist noch nicht klar, ab wann Registrierungen verbindlich entgegen genommen werden. Zunächst wird es frühestens ab November 2003 eine "Sunrise-Period" geben, in der - noch nicht von den Anforderungen her bekannte - Gebietskörperschaften und andere vorab Namensrechte geltend machen können. Erst danach kann sichergestellt werden, dass ein Registrierantrag Erfolg haben wird. Nähere Infos gibt es u.a. unter www.doteu.info und laufend vom StGB NRW.

Az.: G/3 805-00

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