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Mitteilungen - Datenverarbeitung und Internet

StGB NRW-Mitteilung 183/2005 vom 27.01.2005

.eu-Domain-Anmeldung bei LDS unverbindlich

Wie in der StGB NRW-Mitteilung 95/2005 mitgeteilt, nimmt das Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik NRW (LDS) Voranmeldungen von Kommunen für die kommende Top-Level Domain ".eu" entgegen. Mittlerweile teilte das LDS dem Städte- und Gemeindebund NRW auf Anfrage mit, dass diese Anmeldungen nicht verbindlich sind, weder für die Kommune, noch für das LDS. Nach den derzeitigen Planungen sollen jedoch die Kommunen, die sich vorangemeldet haben, bei Bekanntwerden der Registrierungsmodalitäten und -kosten vom LDS aktiv angeschrieben werden, um einen etwaigen Auftrag zu vereinbaren.

Az.: G/3-1 805-00

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