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Mitteilungen - Städtebau und Wohnungswesen

StGB NRW-Mitteilung 738/1998 vom 20.12.1998

Erneute Novellierung der Landesbauordnung

Das Ministerium für Bauen und Wohnen (MBW) Nordrhein-Westfalen beabsichtigt eine erneute grundlegende Änderung der Landesbauordnung, obwohl die Landesbauordnung erst zum 01.01.1996 grundlegend geändert worden ist. Der NWStGB und die anderen kommunalen Spitzenverbände verneinen die Notwendigkeit und die Zweckmäßigkeit einer erneuten grundlegenden Gesetzesänderung. Auf die Information in den Mitt. NWStGB vom 20. Juni 1998, Nr. 319, wird hingewiesen. Einer Änderung in einzelnen Punkten, die sich durch die Erfordernisse der Praxis ergeben, stimmen die kommunalen Spitzenverbände zu.

Einer der Kernpunkte des bisherigen Referentenentwurfs aus dem MBW war der Wegfall der gesetzlichen Stellplatzpflicht des § 51 Abs. 1 BauO. Der Ausschuß für Städtebau und Bauwesen und das Präsidium des NWStGB haben diese beabsichtigte Regelung in aller Deutlichkeit als völlig verfehlte Verlagerung der privaten Stellplatzpflicht auf den öffentlichen Straßenraum abgelehnt. Die Ermächtigung der Kommunen, durch kommunale Satzungen die grundsätzliche gesetzliche Stellplatzpflicht ändern zu dürfen (und zwar nach Wahl der Kommune nach oben oder nach unten), wurde vom NWStGB dagegen begrüßt. Der NWStGB und die anderen kommunalen Spitzenverbände haben geltend gemacht, daß bei einem Wegfall der landesgesetzlichen Stellplatzpflicht voraussichtlich weit über 1.000 kommunale Satzungen nötig würden, um die vom Gesetzgeber geschaffene Lücke auszugleichen, ohne daß sich im Ergebnis dann an der bisherigen Situation etwas ändern würde. Auf das Negativbeispiel des Bundeslandes Hessen, wo eine ebenso unnötige wie ineffektive Regelung durchgeführt worden ist, wurde hingewiesen. Die Angelegenheit hat im Frühjahr 1998 in den Medien für erhebliche Unruhe gesorgt, nicht zuletzt durch ziemlich drastische negative Kommentare von kommunalen Praktikern, die von den Medien angesprochen worden sind.

Beim jüngsten Halbjahresgespräch mit den kommunalen Spitzenverbänden hat Bauminister Dr. Vesper nun mitgeteilt, daß das Bauministerium auf die Streichung der landesgesetzlichen Stellplatzpflicht verzichte. Laut Minister Dr. Vesper befindet sich der Referentenentwurf des MBW zur Zeit in der Abstimmung mit den anderen Ministerien, und zwar unter Beibehaltung des § 51 Abs. 1, der die gesetzliche Stellplatzpflicht regelt. Der NWStGB begrüßt diese Meinungsänderung beim Ministerium für Bauen und Wohnen und stellt fest, daß die deutliche Ablehnung der beabsichtigten Gesetzesänderung durch die kommunalen Spitzenverbände und durch die kommunale Praxis erfolgreich gewesen ist.

Auch wenn der NWStGB und die anderen Verbände eine grundlegende Novellierung der BauO nach so kurzer Zeit nach wie vor nicht für zweckmäßig halten, werden die Verbände an der kommenden Novelle konstruktiv mitarbeiten. Laut Bauminister Dr. Vesper ist mit der Verabschiedung des Gesetzentwurfs durch die Landesregierung Anfang 1999 zu rechnen. Die Anhörung zu diesem Entwurf wird voraussichtlich im zeitigen Frühjahr 1999 erfolgen. Die Verabschiedung der Gesetzesänderung ist für die Zeit kurz vor oder kurz nach der Sommerpause 1999 geplant, das Inkrafttreten für Januar 2000.

Schwerpunkte des Entwurfs sind einerseits die weitere Vereinfachung von bauordnungsrechtlichen Vorschriften und Verfahren, andererseits das Einfügen von Vorschriften, die das MBW aus ökologischen Gründen für notwendig hält.

Die Geschäftsstelle wird über die weitere Entwicklung berichten.

Az.: II 660-00

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