Mitteilungen - Städtebau und Wohnungswesen
StGB NRW-Mitteilung 758/2000 vom 20.12.2000
Energiesparprogramm und Wohnungs-Modernisierung
Das Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport des Landes NRW teilt mit Schreiben vom 05.12.2000 folgendes mit:
Die in den Nummern 16 geregelte Geltungsdauer der Richtlinie zur Förderung der Energieeinsparungen in Wohnungen (Energiesparprogramm - ESP 1996 -) und der Richtlinie zur Förderung der Modernisierung von Wohnungen (ModR 1996) wird hiermit bis zum 31.03.2001 verlängert. Das Ministerium bittet, dafür Sorge zu tragen, daß Anträge bis zum 31.03.2001 gestellt werden können.
Alle Anträge, die bis zu diesem Datum eingehen, können in 2001 bearbeitet und nach den Konditionen der Richtlinien bewilligt werden.
Bewilligungsschluß für die bis zum 31.03.2001 eingehenden Anträge ist der 30.06.2001.
Über Nachfolge- bzw. Anschlußbestimmungen wird im Zusammenhang mit der Vorstellung des Wohnungsbauprogramms 2001 und der geänderten Wohnungsbauförderungsbestimmungen Anfang des Jahres 2001 informiert.
Az.: II/1 652-41








