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Mitteilungen - Recht und Verfassung

StGB NRW-Mitteilung 577/2007 vom 12.09.2007

Einheitliche Behördenrufnummer 115

Das Innenministerium NRW als Ansprechpartner im Land hat heute einen Aufruf zur Interessensbekundung für die Kommunen zur Teilnahme am deutschlandweiten Projekt der einheitlichen Behördenrufnummer 115 gestartet (vgl. zuletzt StGB NRW-Mitteilung 521/2007). Bis zum 15.10.2007 können sich interessierte Kommunen beim Innenministerium melden. Den Aufruf nebst der Voraussetzungen gibt es für die Mitglieder des Städte- und Gemeindebundes NRW im Intranet unter Fachinformationen & Service - Fachgebiete - Datenverarbeitung und Internet - E-Government - Behördenrufnummer 115.

Az.: I/2 805-01

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