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Mitteilungen - Datenverarbeitung und Internet

StGB NRW-Mitteilung 856/2004 vom 20.11.2004

E-Mail-Zugang zur Verwaltung

Im neuen Verwaltungsverfahrensgesetz NRW (VwVfG) ist im § 3a der Zugang zur öffentlichen Verwaltung durch E-Mails grundsätzlich ermöglicht worden. Aufgrund mehrerer Anfragen weisen wir darauf hin, dass jede Kommune dies aber erst, so sie denn die Wirkungen des VwVfG gelten lassen will, durch Bekanntmachung auslösen muss. In der Bekanntmachung, die auch über die Homepage erfolgen kann, muss deutlich gemacht werden, welche technischen Anforderungen (z.B. ob Verschlüsselung, digitale Signaturen oder bestimmte Anhänge möglich sind) gelten. Ein Textstein-Baukasten für entsprechende Bekanntmachungen befindet sich in einem Leitfaden des Städtetags, der unter edoc.difu.de/staedtetag/ abrufbar ist.

Az.: G/3-1 805-03

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