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Mitteilungen - Recht und Verfassung

StGB NRW-Mitteilung 198/2007 vom 14.03.2007

E-Mail-Adressen von Beamten auf Behörden-Homepage

Das VG Neustadt in Rheinland-Pfalz hat entschieden (Urteil v. 6. Februar 2007, Az.: 6 K 1729/06.NW, noch nicht rechtskräftig), dass die dienstliche E-Mail-Adresse eines Beamten auf der Homepage seiner Behörde veröffentlicht werden darf, wenn die Beamten auch Ansprechpartner der Bürgerschaft sind. Nur in begründeten Einzelfällen, wenn etwa Belästigungen zur befürchten sind, ist dies nicht zulässig. Die Pressemitteilung des VG Neustadt ist für die Mitglieder des StGB NRW im Intranet unter Fachinformationen & Service -~> Fachgebiete -~> Recht und Verfassung -~> Datenschutz verfügbar.

Az.: I/2 038-02-16

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