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Mitteilungen - Datenverarbeitung und Internet

StGB NRW-Mitteilung 221/2001 vom 05.04.2001

Datensicherheit von E-Mails

Durch die Zwischenlagerung von E-Mails auf verschiedenen Servern ist es Unbefugten leicht möglich, fremde Post zu lesen. Darauf weist die NRW-Datenschutzbeauftragte Bettina Sokol hin. Das illegale Ausspähen, Manipulieren und Zerstören von Daten verursache jedes Jahr Schäden in Millionenhöhe. Das Landesamt für Datenschutz bietet deshalb via Internet (www.nordrhein-westfalen.datenschutz.de) – für den privaten wie den geschäftlichen E-Mail-Einsatz ein einfaches Verschlüsselungsprogramm an.

Az.: I/2 038-02-6

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