Mitteilungen - Städtebau und Wohnungswesen
StGB NRW-Mitteilung 669/2000 vom 20.11.2000
Bundeswettbewerb "Unsere Stadt blüht auf"
Der Zentralverband Gartenbau, der Deutsche Städtetag, der Deutsche Städte- und Gemeindebund und der Deutsche Tourismusverband führen im Jahr 2001 erstmalig den Bundeswettbewerb "Unsere Stadt blüht auf" durch.
Aufgerufen zur Teilnahme am Wettbewerb sind Städte und Gemeinden mit mehr als 3.000 Einwohnern. Diese können alle zwei Jahre an dem Wettbewerb teilnehmen, der auch unter der Bezeichnung "Entente Florale" firmiert. Die bestplazierten Kommunen können die Bundesrepublik Deutschland beim Europäischen Wettbewerb "Entente Florale" vertreten.
Städte können auch Stadtteile anmelden, wenn diese eine eigene Verwaltungskörperschaft (Stadtteilrat o.ä.) und mehr als 15.000 Einwohner haben. Der Stadtwettbewerb ergänzt den seit Jahrzehnten bekannten und bewährten Bundeswettbewerb "Unser Dorf soll schöner werden", der Gemeinden und Gemeindeteile nur bis zu einer Einwohnerzahl von 3.000 zuläßt.
Dieser neue Bundeswettbewerb versteht sich als eine Herausforderung an die Kommunen, in einer Gemeinschaftsaktion von Verwaltung, Politik, Wirtschaft und Bürgerschaft den städtischen Raum mit Grün und Blumen lebendig zu gestalten. Der Wettbewerb fördert damit die weitreichenden positiven Effekte einer nachhaltigen Stadtbegrünung. Er zielt darauf ab, das Wohn- und Arbeitsumfeld zu verbessern und mehr Lebensqualität für die Bewohner in den Städten und Gemeinden zu schaffen. In diesem Zusammenhang stellt der Städtewettstreit auch ein wichtiges Instrument zur Umsetzung der Agenda 21 auf kommunaler Ebene dar, sowohl im öffentlichen, privaten als auch gewerblichen Bereich.
Ein wesentliches Ziel des Wettbewerbs ist es, das Engagement der Städte ins Licht der Öffentlichkeit zu rücken und das Image zu fördern. Durch die Gestaltung einer attraktiven Innenstadt sollen positive Impulse für die örtlichen Handels-, Gewerbe- und Dienstleistungsunternehmen und den Tourismus geschaffen werden.
Viele Städte verfügen bereits über einen reichhaltigen Erfahrungsschatz aus den Aktivitäten für eine kommunale Agenda 21. Hier wurden Konzepte einer nachhaltigen Stadtentwicklung zusammen mit Bürgern und Gruppierungen vor Ort entwickelt und erfolgreich umgesetzt, die in den Wettbewerb mit einfließen können. Die Kommunen sollten darüber hinaus den Wettbewerb aber auch dazu nutzen, zusammen mit Partnern aus Wirtschaft und Tourismus neue Initiativen zu entwickeln.
Da von der Kandidatur bis zur Siegerehrung die Stadt und ihre Akteure im Blickpunkt der Öffentlichkeit und der Medien stehen, bietet der Wettbewerb eine gute Plattform, um das Image einer Stadt zu fördern.
Meldeschluß für den Wettbewerb 2001 ist der 31. Dezember 2000.
Teilnahmebedingungen und weitere Informationen erhalten die Kommunen über folgende Adresse:
Entente Florale Deutschland
Godesberger Allee 142 -148
53175 Bonn
Tel.: 0228/81002-75
Fax: 0228/81002-48
Internet: entente-florale-deutschland.de
Az.: II








