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Mitteilungen - Recht und Verfassung

StGB NRW-Mitteilung 4/2004 vom 18.12.2003

Bekämpfung des "Wilden Plakatierens"

Die Geschäftsstelle bittet um Mitteilung, ob und ggf. welche Erfahrungen bei der Bekämpfung des sog. „Wilden Plakatierens“ in den Kommunen bestehen. Unter „Wildes Plakatieren“ wird dabei das Plakatieren von Flächen gegen den Willen des jeweiligen Berechtigten verstanden. Bei vielen Mitmenschen wird durch umfangreiches konzentriertes „Wildes Plakatieren“ insbesondere in abgelegeneren Straßenzügen sehr häufig das subjektive Sicherheitsgefühl beeinträchtigt. Es wäre schön, wenn Sie uns Ihre Maßnahmen zur Bekämpfung dieses Problems mitteilen würden. Für die Übersendung von entsprechenden Gerichtsentscheidungen sind wir ebenfalls dankbar.


Az.: I/2 100-00

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